Heyy Sweeties,
ich bin zurück und ihr dürft euch auf tolle neue und exklusive einblicke freuen.
• 25
• tättowiert
• für jeden Spaß zu haben
Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einw****gung des Abgebildeten verbr***et oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einw****gung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem T*de des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einw****gung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die K**der des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch K**der vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Eure nessa*s xoxo
12 hours ago
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