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Die Veröffentlichung eines Videos ohne Zustimmung der abgebildeten Personen ist eine Verletzung des Rechts am eigenen Bild und kann strafrechtliche Folgen wie Geld- oder Freiheitsstrafen nach sich ziehen, insbesondere nach § 33 Kunsturhebergesetz (KUG) und § 201a Strafgesetzbuch (StGB) bei Verletzung der Privatsphäre. Zudem können zivilrechtliche Konsequenzen wie Schadensersatzforderungen, Abmahnungen und Unterla*sungsansprüche auf den Verantwortlichen zukommen.

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